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   BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15   

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https://dejure.org/2016,30411
BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15 (https://dejure.org/2016,30411)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 (https://dejure.org/2016,30411)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 (https://dejure.org/2016,30411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden Abkömmlings zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson; Einbeziehung des Sohnes einer Spätaussiedlerin in den ihr erteilten Aufnahmebescheid; Bestimmung des Streitgegenstands im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden Abkömmlings zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson; Einbeziehung des Sohnes einer Spätaussiedlerin in den ihr erteilten Aufnahmebescheid; Bestimmung des Streitgegenstands im ...

  • rechtsportal.de

    Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden Abkömmlings zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson; Einbeziehung des Sohnes einer Spätaussiedlerin in den ihr erteilten Aufnahmebescheid; Bestimmung des Streitgegenstands im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
    Zwar kann die Behörde nach § 51 Abs. 5 VwVfG ein Verwaltungsverfahren im Ermessenswege auch wiederaufgreifen, wenn und soweit die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
    a) Nach dem sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum einen durch die mit dem Klageantrag erstrebte Rechtsfolge und zum anderen durch den Klagegrund, d.h. den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, bestimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 B 63.13 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 8 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die Befugnis zu einer neuen Sachentscheidung reicht bei § 51 Abs. 1 VwVfG vielmehr nur so weit, wie der festgestellte Wiederaufnahmegrund dies rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 22; Beschlüsse vom 5. August 1987 - 9 B 318.86 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 6 S. 2 f. und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 S. 67 f.).
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die Befugnis zu einer neuen Sachentscheidung reicht bei § 51 Abs. 1 VwVfG vielmehr nur so weit, wie der festgestellte Wiederaufnahmegrund dies rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 22; Beschlüsse vom 5. August 1987 - 9 B 318.86 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 6 S. 2 f. und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 S. 67 f.).
  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft;

    Eine Zweitentscheidung in der Sache setzt daher voraus, dass die Bestandskraft einer ablehnenden Entscheidung gemäß § 51 VwVfG überwunden wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 18 ff. für den Fall einer durch rechtskräftiges Urteil bestätigten Ablehnung eines Aufnahmebescheides und vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 22 für einen Einbeziehungsbescheid; siehe ferner BVerwG, Beschluss vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 S. 67 f.).
  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiete; Erstverfahren; Fehleinschätzung;

    Damit liegt ein einheitlicher Streitgegenstand auch dann vor, wenn sich das aus einem einheitlichen Klagegrund hergeleitete Begehren rechtlich auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen lässt (materielle Anspruchsnormenkonkurrenz; BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 15).

    dd) Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen stehen dieser Einschätzung die Ausführungen im Urteil des Senats vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - (juris Rn. 21) nicht entgegen.

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 29.18

    "Verbleib" im Aussiedlungsgebiet grundsätzlich nur bei durchgängigem

    1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Köln, 06.12.2016 - 7 K 860/15

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Einbeziehung seines Enkelkindes in den

    Sie vermag nichts an der Tatsache zu ändern, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einziehung ihren Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet aufgegeben hatte, also nicht dort verblieben war vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 - ; juris Rn. 20.

    Ein derartiger Antrag, der erst nach vollständigem Abschluss der Aussiedlung des Spätaussiedlers und ohne jeden zeitlichen Zusammenhang mit dieser Aussiedlung gestellt wird, genügt diesen Anforderungen nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 - juris, Rn. 23.

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 30.18

    Abkömmling; Aufenthalt; Aufenthaltsrecht; Ausreise, gemeinsame; Aussiedlung;

    1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16

    Rückübertragung einer landwirtschaftlichen Fläche; versehentliche Umtragung;

    Nur dann, wenn im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung ein Wiederaufnahmegrund erfolgreich geltend gemacht worden ist, wird das Verfahren in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung befand, und in diesem Fall ist neben dem eigentlichen Wiederaufnahmegrund der gesamte bis dahin entstandene Verfahrensstoff, soweit er nicht durch die Verbescheidung erledigt ist, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 15. September 1992 - BVerwG 9 B 18.92 -, juris Rn. 3; BVerwG, Urt. v. 27. September 2016 - BVerwG 1 C 20.15 -, juris Rn. 22).
  • VG Köln, 18.12.2017 - 10 K 12534/17

    Anspruch eines in der ehemaligen Sowjetunion geborenen Spätaussiedlers auf eine

    Ob in Ausnahmefällen bei der Rückkehr eines Familienmitgliedes in das Aussiedlungsgebiet ein ununterbrochenes Verbleiben jedenfalls nach dem Rechtsgedanken des § 27 Abs. 1 Satz 3 BVFG fingiert werden kann, offen gelassen in BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - ; 1 C 20.15, juris., bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 5571/16

    Rechtmäßiges Versagen der Einbeziehung eines nicht im Aussiedlungsgebiet lebenden

    § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG setzt voraus, dass die nachträglich einzubeziehende Person nach der Ausreise des Spätaussiedlers kontinuierlich Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte,               BVerwG, Urteile vom 27.09.2016 - 1 C 19.15, 1 C 20.15 und 1 C 21.15 -.
  • VG Köln, 10.07.2023 - 7 K 700/22
  • VG Köln, 19.04.2023 - 10 K 2737/20
  • VG Köln, 21.05.2019 - 7 K 5160/18
  • VG Köln, 20.09.2022 - 7 K 3177/21
  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 2540/18
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